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Grundlast

Grundlast bezeichnet den Strombedarf, der über längere Zeiträume nahezu kontinuierlich vorhanden ist. Der Begriff stammt insbesondere aus der klassischen Struktur der Stromversorgung.

Die Grundlast beschreibt den Teil der Stromnachfrage, der auch in verbrauchsarmen Zeiten dauerhaft besteht. Früher wurde die Stromerzeugung häufig in Grund-, Mittel- und Spitzenlast eingeteilt. Bestimmte Kraftwerke wurden dabei möglichst kontinuierlich betrieben. Mit dem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien verändert sich diese klassische Betrachtung zunehmend. Heute stehen Flexibilität und die Deckung der Residuallast stärker im Vordergrund. Der Begriff bleibt dennoch für die Beschreibung von Verbrauchs- und Erzeugungsstrukturen gebräuchlich.

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